KRITIS
Interessenvertretungen, deren Arbeitgeber unter die KRITIS-Regelungen fallen, haben deren Umsetzung zu überwachen – zumindest insofern diese auch dem Schutz der Interessen der Beschäftigten dienen. Die konkrete Ausgestaltung von Arbeitsabläufen, Überwachungstechnologien oder Schutzmaßnahmen berührt außerdem den Bereich der Mitbestimmung. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, sollen Interessenvertretungen mit den nötigen Kenntnissen über die tatsächlichen Vorgaben des Gesetzgebers sowie die verbleibenden Gestaltungsspielräume ausgestattet werden.
ZielDu lernst den Geltungsbereich der kritischen Infrastruktur, die Vorgaben der BSI-Kritisverordnung und des IT-Sicherheitsgesetzes sowie die relevanten europäischen Vorgaben (z. B. NIS-2, CER-Richtlinie) kennen. Du erhältst einen Überblick über die geforderten Maßnahmen wie Sicherheitssysteme und Notfallpläne.
Themen
- Wer zählt zur kritischen Infrastruktur?
- Was geben BSI-Kritisverordnung und IT-Sicherheitsgesetz vor?
- Was ist ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)?
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