WAHLVORSTANDSSCHULUNGEN FÜR DIE SBV-WAHL NACH SGB IX

In der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2026 finden die nächsten regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretung statt. Die Schwerbehindertenvertretung hat die Pflicht, rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit eine Wahlversammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb einzuberufen.
Für die Wahlvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung sind rechtliche Aspekte nach verschiedenen Gesetzen zu beachten, um die Wahl rechtskonform durchführen zu können. Im Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen der Wahl, die verschiedenen Wahlverfahren und die einzuhaltenden Normen und Fristen dargestellt und erläutert.

Ziel

Das Seminar vermittelt dir das erforderliche rechtliche Wissen, um die anstehende SBV-Wahl rechtskonform vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten.

Themen

  • Gesetzliche Grundlage der Wahl zur SBV
  • Bestellung eines Wahlvorstands
  • Einladung, Durchführung und Nachbereitung der Wahl
  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Rechtsgrundlagen für die Schwerbehindertenvertretung und für die Teilnehmenden
  • Fristenwahrung und Terminplanung
  • Wahlkosten und Kostentragung
  • Wahlschutz und Kündigungsschutz
  • Besonderheiten des förmlichen und des vereinfachten Wahlverfahrens
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Seminarnummer
D3-265905-141
Termin
09.07.2026
Seminarort
Dortmund - Leonardo Hotel Dortmund
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
310 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 100 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
SBV-Wahlvorstände
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Plätze vorhanden

Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".

ANSPRECHPARTNER*IN
Julian Rusert
Teamassistent
Diese Seite empfehlen:            
drucken:  
merken: