DER NEUE MANTELTARIFVERTRAG IM SCHLOSSERHANDWERK NRW VOM 1.JANUAR 2026

Am 01.01.2026 trat der neue Manteltarifvertrag im Schlosserhandwerk NRW in Kraft.

Die Überwachung der Einhaltung von Tarifverträgen gehört nach § 80 Abs.1, Satz 1 BetrVG zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats. Dieser Überwachungsauftrag kann nur dann wahrgenommen werden, wenn ein Betriebsrat seine Tarifverträge auch kennt.

Daher werden wir in diesem Seminar die Bestimmungen des Manteltarifvertrags Schlosserhandwerk NRW analysieren und ausführlich die Aspekte „Arbeitszeit“ und „Zuschläge“ bearbeiten.

Themen

  • Der Manteltarifvertrag
    • Geltungsbereich
    • Änderungen
  • Arbeitszeit
  • Zuschläge
  • Regelung von Streitigkeiten
  • Umsetzung in die betriebliche Praxis
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Seminarnummer
D-260603-047
Termin
02.07.2026 bis 03.07.2026
Seminarort
Ascheberg - Hotel Restaurant Clemens-August
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
550,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 270,-- € für Übernachtung und Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Bezirksleitung NRW
Status
Plätze vorhanden

Du findest deine gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".

ANSPRECHPARTNER*IN
Matthias Fischer
Teamassistent
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