
SBV-„FRESH-UP“: WISSEN AUFFRISCHEN UND GEZIELT AUSBAUEN
Die neuen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes haben grundsätzliche Auswirkungen auf die Arbeit der Vertrauensperson und der SBV-Stellvertreter und deren praktische Arbeit.
Dieses Seminar ist für alle, die ihr Grundlagenwissen auffrischen wollen und sich mit den Änderungen des Bundesteilhabegesetzes vertraut machen wollen.
Themen
- Fresh-Up der SBV-Aufgaben
- Persönliche Rechte der SBV
- Besonderer Kündigungs- und Versetzungsschutz der SBV
- Schulungsanspruch für die Vertrauensperson und die SBV-Stellvertreter wirksam durchsetzen
- Kosten und Sachaufwand der Schwerbehindertenvertretung
- Erschwerte Kündigung von (schwer-)behinderten Arbeitnehmern
- Arbeitsbefreiung und Freistellung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der Schwerbehindertenvertretung
- Vertretung und Einbindung der SBV-Stellvertreter in die SBV-Arbeit
- Beteiligungsrechte der SBV bei Einstellungen und Kündigung
Es stehen barrierefreie Zimmer zur Verfügung. Bitte gebt dies bei Bedarf im Rahmen eurer Anmeldung an.
Seminarnummer
D2-205017-031
Termin
17.08.2020 bis 21.08.2020
Seminarort
Much - Hotel FIT (Freizeit-Integration-Tagung)
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale 960,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 605,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Bildungsregion
Witten/Wuppertal
Status
Bereits ausgebucht
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