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SBV-„FRESH-UP“: WISSEN AUFFRISCHEN UND GEZIELT AUSBAUEN

Die neuen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes haben grundsätzliche Auswirkungen auf die Arbeit der Vertrauensperson und der SBV-Stellvertreter und deren praktische Arbeit.
Dieses Seminar ist für alle, die ihr Grundlagenwissen auffrischen wollen und sich mit den Änderungen des Bundesteilhabegesetzes vertraut machen wollen.

Themen

  • Fresh-Up der SBV-Aufgaben
  • Persönliche Rechte der SBV
  • Besonderer Kündigungs- und Versetzungsschutz der SBV
  • Schulungsanspruch für die Vertrauensperson und die SBV-Stellvertreter wirksam durchsetzen
  • Kosten und Sachaufwand der Schwerbehindertenvertretung
  • Erschwerte Kündigung von (schwer-)behinderten Arbeitnehmern
  • Arbeitsbefreiung und Freistellung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der Schwerbehindertenvertretung
  • Vertretung und Einbindung der SBV-Stellvertreter in die SBV-Arbeit
  • Beteiligungsrechte der SBV bei Einstellungen und Kündigung
Es stehen barrierefreie Zimmer zur Verfügung. Bitte gebt dies bei Bedarf im Rahmen eurer Anmeldung an.
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D2-205017-031
Termin
17.08.2020 bis 21.08.2020
Seminarort
Much - Hotel FIT (Freizeit-Integration-Tagung)
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale 960,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 605,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Witten/Wuppertal
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Martina Lüder
Teamassistentin
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