Statusmeldung

Dieses Seminar fand bereits am 2020-11-30 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

Älterer Teilnehmender

ZUSATZVERSORGUNG UND RENTE IM ÖFFENTLICHEN DIENST

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst gehört zu den Altersvorsorgesystemen und stellt eine ergänzende Altersvorsorgemaßnahme für seine Beschäftigten dar. Fragen der sozialen Sicherung im Alter sind bereits im Arbeitsleben zu entscheiden. Dies gilt besonders für Altersteilzeit und Renteneintritt. Das Seminar informiert über das Regelwerk der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Es soll die betriebliche Interessenvertretung in die Lage versetzen, diesbezügliche Fragen sachkundig zu bearbeiten. Die gesetzlichen Regelungen zur Rente, z. B. Mütterrente und abschlagsfreie Rente ab 63, die auch Auswirkungen auf die Zusatzversorgung haben, werden in diesem Seminar ebenfalls thematisiert.

Themen

  • Tarifliche Veränderungen bei der Zusatzversorgung
  • Voraussetzungen für Zusatzversorgungskassen
  • Rechtsgrundlagen der Zusatzversorgungskassen
  • Finanzierung und Leistungen der Zusatzversorgungskassen
  • Überleitung von Versicherten
  • Neuberechnung der Startgutschriften
  • Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
  • Sozialrechtliche und sozialpolitische Rahmenbedingungen der Zusatzversorgung
  • Auswirkungen der Mütterrente auf die Zusatzversorgung
  • Abschlagsfreie Zusatzrente mit 63+x Jahren
  • Neue Rechtsprechung zur Zusatzversorgung
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D3-205372-121
Termin
30.11.2020 bis 03.12.2020
Seminarort
Sundern-Langscheid - Hotel Seegarten
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
840 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 450 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Ellen Waßer
Teamassistentin
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