 
DIE BERUFSBILDUNGSGESETZ (BBiG)-NOVELLE
Anwendung und Auswirkungen auf die Ausbildungspraxis
      
  Im Oktober 2019 wurde die BBiG-Novelle beschlossen und soll zum 01.01.2020 in Kraft treten. Die Neuerungen im Gesetz sehen erstmalig die Einführung einer Mindestvergütung und neuer Berufsabschlüsse sowie erweiterte Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung vor. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden eine Einführung über die Neuerungen des BBiG und werden in die Lage versetzt, diese praxisnah und zielorientiert umzusetzen und die Jugendlichen und Auszubildenden kompetent dazu zu beraten.
Themen
- Überblick über die Anrechenbarkeit von Vorbildung auf die Ausbildungsdauer
- Lernmittelfreiheit
- Freistellung für Auszubildende nach der Berufsschule
- Berufsausbildung in Teilzeit
- Freistellung zur Prüfungsvorbereitung
- Mindestausbildungsvergütung
HINWEIS: Dieses Seminar ist für Teilnehmende aus dem Bereich der IG Metall Bildungsregion „Gütersloh-Oelde“ reserviert. Anmeldungen von Teilnehmenden aus anderen Regionen können unter Umständen nicht berücksichtigt werden.
      
            Seminarnummer
              D8-206451-044
          Termin
              09.03.2020
          Seminarort
              Rheda-Wiedenbrück -  Hotel Restaurant Reuter  
          Übernachtung
              Ja
          Teilnahmegebühr
              Seminarkostenpauschale: 220,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 50,- Euro (zzgl. USt.) 
          Zielgruppen
          Betriebsräte
          Jugend- und Auszubildendenvertretungen
              Freistellungen
          
      Bildungsregion
          Gütersloh-Oelde
              Status
               Bereits ausgebucht
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