Statusmeldung

Dieses Seminar fand bereits am 2020-03-09 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

DIE BERUFSBILDUNGSGESETZ (BBiG)-NOVELLE

Anwendung und Auswirkungen auf die Ausbildungspraxis

Im Oktober 2019 wurde die BBiG-Novelle beschlossen und soll zum 01.01.2020 in Kraft treten. Die Neuerungen im Gesetz sehen erstmalig die Einführung einer Mindestvergütung und neuer Berufsabschlüsse sowie erweiterte Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung vor. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden eine Einführung über die Neuerungen des BBiG und werden in die Lage versetzt, diese praxisnah und zielorientiert umzusetzen und die Jugendlichen und Auszubildenden kompetent dazu zu beraten.

Themen

  • Überblick über die Anrechenbarkeit von Vorbildung auf die Ausbildungsdauer
  • Lernmittelfreiheit
  • Freistellung für Auszubildende nach der Berufsschule
  • Berufsausbildung in Teilzeit
  • Freistellung zur Prüfungsvorbereitung
  • Mindestausbildungsvergütung
HINWEIS: Dieses Seminar ist für Teilnehmende aus dem Bereich der IG Metall Bildungsregion „Gütersloh-Oelde“ reserviert. Anmeldungen von Teilnehmenden aus anderen Regionen können unter Umständen nicht berücksichtigt werden.
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D8-206451-044
Termin
09.03.2020
Seminarort
Rheda-Wiedenbrück - Hotel Restaurant Reuter
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 220,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 50,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Bildungsregion
Gütersloh-Oelde
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Petra Patten
Teamassistentin
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