
LÄRM AM ARBEITSPLATZ
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nennt Lärm als einen zentralen Faktor für eine sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsumgebung. Dabei geht es nicht nur um Lärmpegel, die das Gehör schädigen können. Es geht auch um störende Geräusche, die die Konzentration beeinträchtigen und Stress verursachen. Für eine gezielte Gestaltung lärmarmer Arbeitsplätze ist zuvor eine mitbestimmte Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
ZielDu erhältst einen Überblick über die zentralen Bestandteile eines gesunden Raumklimas – unter anderem anhand der einschlägigen technischen Regeln. Vorgestellt werden Verfahren der Gefährdungsbeurteilung sowie die Möglichkeiten der Mitbestimmung. Praxisbeispiele veranschaulichen, wie betriebliche Interessenvertretungen wirksam handeln können.
Themen
- Kurzeinstieg ArbStättV und technische Regeln
- Überblick Gestaltungsfeld: Lärm am Arbeitsplatz
- Mitbestimmungsrechte Gefährdungsbeurteilung Lärm
- Austausch über betriebliche Herangehensweisen
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