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RUND UM INTERESSENVERTRETUNG - ZWISCHEN SCHWEIGEPFLICHT UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Gesetzliche InteressenvertreterInnen in den Betrieben stehen in
einem ständigen Zwiespalt zwischen gesetzlichen Aufgaben und
ihren Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Einerseits unterliegen
sie als ArbeitnehmerInnen der Schweigepflicht über Kenntnisse,
die sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit erlangen, stehen in der
Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, anderseits haben sie die
Belegschaft zu vertreten und diese zu informieren, z.B. auf Betriebsversammlungen.
Was tun, wenn eine Interessenvertretung von bevorstehenden
Kündigungen, Abmahnungen, ökonomischen Missständen oder
Gefährdungen hört? Oder von Missständen erfährt, die Betroffenen
aber nicht genannt werden wollen?
Wir klären die Abgrenzung, führen ein in die Pflichten des Betriebsrats in seiner Funktion und bearbeiten die Loyalitätsproblematik
als Führungskraft und gesetzlicher Interessenvertretung.

Themen

  • Schweigepflicht als ArbeitnehmerIn bzw. als Betriebsrat
  • Treuepflicht als arbeitsvertragliche Nebenpflicht
  • Direktionsrecht des Arbeitgebers/zum Schweigen verpflichtet
  • Differenzieren zwischen betriebsinterner und -externer Öffentlichkeit
  • Loyalitätskonflikt als Führungskraft und Interessenvertretung
  • Definition Betriebs-/Geschäftsgeheimnis, BGB, Rechtsfolgen
  • Zusammenarbeit mit Gewerkschaften
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D14-195695-042
Termin
10.09.2019
Seminarort
Siegburg - IG Metall Bonn-Rhein-Sieg
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 225,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 55,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Bonn-Rhein-Sieg
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Martinez Cerecedo
Bildungsreferent
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