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RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT (BEM)

In diesem Seminar wird ein Überblick zu den Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gegeben. Der Arbeitgeber muss Beschäftigten nach langer Krankheit ein wirksames betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2, SGB IX anbieten. Die Interessenvertretung ist am BEM-Prozess beteiligt: Sie hat über die Erfüllung der Verpflichtung des Arbeitgebers zu wachen und über Vereinbarungen zum BEM mitzubestimmen. Der Erfolg hängt dabei maßgeblich von den einzelnen Schritten im BEM ab: Wer führt die Eingliederungsgespräche, wer ist daran beteiligt? Kennen alle gesetzlich genannten Akteur*innen ihre Aufgaben? Werden alle Rehabilitationsträger eingebunden, um sachliche, technische und finanzielle Unterstützung einzuholen?
Im Seminar werden die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen vermittelt und die Aufgaben und Rollen der gesetzlichen Akteur*innen deutlich gemacht.

Themen

  • Definition, Ziele und rechtliche Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Zuständigkeit und Rolle der betrieblichen Interessenvertretung im BEM-Prozess
  • Wer gehört ins BEM-Team?
  • Beteiligte Stellen beim BEM; interne und externe Partner
  • Schutz personenbezogener Daten: Was sagt das Gesetz?
  • Betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten des § 167 SGB IX Prävention
  • Ausblick: Ansätze einer Betriebsvereinbarung zu BEM
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D14-215688-042
Termin
05.10.2021
Seminarort
Siegburg - Rhein-Sieg-Forum
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
240 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 60 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Bonn-Rhein-Sieg
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Martinez Cerecedo
Bildungsreferent
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