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AKTUELLES ARBEITS- UND BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT

Gesetze und Rechtsprechung ändern sich ständig. Betriebsratsmit-glieder müssen sich mit der neuesten Rechtsprechung und Gesetzgebung vertraut machen, um Kenntnisse aufzufrischen. Für neugewählte Kolleginnen und Kollegen sowie für „alte Hasen“ im Betriebsrat gilt es gleichermaßen, auf dem Laufenden zu bleiben.
Das Arbeitsrecht alleine führt zwar selten zu echten, dauerhaften Lö-sungen, ist aber natürlich immer der Rahmen, den man kennen sollte, um effektiv die Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb zu vertreten. Es sind regelmäßig Lösungen auf Augenhöhe anzustreben, so dass man gut beraten ist, sich immer wieder mit dem eigenen, auch betriebsverfassungsrechtlichen „Werkzeugkasten“ zu befassen.
Wir wollen mit euch einen Blick in die aktuelle „Werkzeugkiste“ werfen, neue Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung kennen lernen und diskutieren. Im Seminar werden ausgewählte Themen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts vorgestellt und die Bedeutung für die Betriebsratsarbeit erarbeitet.

Themen

  • Neuigkeiten zum Thema Arbeitszeit
  • Befristungsrecht
  • Urlaubsrecht mit besonderem Augenmerk auf die Rechtsprechung des EuGH
  • Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen ​
  • Neue Gesetzesänderungen 2019 im Arbeitsrecht
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D8-196443-044
Termin
10.12.2019
Seminarort
Rheda-Wiedenbrück - Hotel Reuter
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 195,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung ca. 50,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
BR-Wahlvorstände
SBV-Wahlvorstände
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Petra Patten
Teamassistentin
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