 
FLEXI-RENTE UND AUSGLEICH VON ABSCHLÄGEN
Das Gesetz zur Flexirente sieht verschiedene Änderungen zur Altersrente zum 01.01.2017, 01.07.2017 und 01.01.2018 vor. Diese Änderungen können Auswirkungen auf die Personalplanung und die betriebliche Altersversorgung sowie die Überlegungen der Beschäftigten zum Ausstieg aus dem Erwerbsleben haben. Für die betriebliche Praxis zur Information von betroffenen Beschäftigten wird mit excelbasierten Programmen die Berechnung von Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen behandelt.
Themen
- Freiwillige Rentenbeiträge zum Ausgleich von Abschlägen, durch Rentenansprüche anderer Personen, für Schul- und Studienzeiten, aus Abfindungen
- Arbeiten nach der Regelaltersgrenze: Rentenzuschläge, zusätzliche Rentenerhöhungen
- Neuregelungen zu: Voll- und Teilrenten, Hinzuverdienst, Erwerbsminderungsrente
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Seminarnummer
              RE-180781-051
          Termin
              17.01.2018
          Seminarort
              Münster -  Hotel Münnich
          Übernachtung
              Nein
          Teilnahmegebühr
              185 ,- € Seminarkostenpauschale (umsatzsteuerfrei) zzgl. ca. 50  ,- € für Verpflegung (zzgl. USt.) 
          Zielgruppen
          Betriebsräte
          Schwerbehindertenvertretungen
              Freistellungen
          
      Bildungsregion
          Bocholt/Münster/Rheine
          Hamm-Lippstadt
              Status
               Bereits ausgebucht
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