MITWIRKUNG DER JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNG
(JAV I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer Jugend- und Auszubildendenvertretung nach dem Betriebsverfassungsrecht. Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer
JAV ausgewertet
Themen
- Aufgaben und Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60 – 64; § 70 BetrVG)
- Geschäftsführung der JAV (§§ 65; 66 BetrVG)
- Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG)
- Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG)
- Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 72; 73 BetrVG)
- Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§§ 96 – 98 BetrVG)
- Zusammenwirkung von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG)
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.
Seminarnummer
RE-190782-051
Termin
18.03.2019 bis 22.03.2019
Seminarort
Oeding - Burghotel Pass
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
910 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 425 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
JAV-Wahlvorstände
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Bildungsregion
Bocholt/Münster/Rheine
Status
Bereits ausgebucht
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