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QUALITÄTSANSPRÜCHE AN DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen, in deren Betrieben die ersten Schritte im BEM gemacht wurden und die bereits über erste Erfahrungen in der praktischen Arbeit mit BEM gesammelt haben. Es werden die Konsequenzen aus der aktuellen Rechtsprechung zum BEM für die betriebliche Praxis herausgearbeitet. Neben den Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit externen Partnern wird im Seminar der Blick auf das betriebliche Gesundheitsmanagement gerichtet und damit auf die Frage, wie das BEM darin eingearbeitet werden kann, damit es gewachsenen Qualitätsansprüchen im Sinne der Beschäftigten genügen kann.

Themen

  • Qualität der Ziele, des Aufbaus und der Umsetzung des BEM in der betrieblichen Praxis
  • Betriebsvereinbarung zur Umsetzung des BEM
  • Anpassungsbedarf der betrieblichen Praxis aufgrund der aktuellen Rechtsprechung
  • Datenschutz und Schweigepflicht
  • Qualitätsansprüche an das BEM aus Sicht der Betroffenen
  • Zusammenwirken externer und interner Partner
  • Qualitätsansprüche an das BEM aus Sicht des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
RE-190894-037
Termin
07.10.2019 bis 11.10.2019
Seminarort
Bad Sassendorf - Hotel Restaurant Haus Rasche
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: ca. 910,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 510,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Schwerbehindertenvertretungen
Betriebsräte
Bildungsregion
Mülheim, Essen und Oberhausen/Gelsenkirchen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Halime Özer
Teamassistentin
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