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DATENSCHUTZ IM BETRIEBLICHEN ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Gesundheitsdaten werden im Datenschutzrecht als sehr sensibel klassifiziert. Nicht erst seit Wirksamwerden der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung werden solche Daten deshalb als besonders schützenswert eingestuft. Über personenbezogene Gesundheitsdaten kann in den Betrieben gegebenenfalls ein Arbeitsfähigkeitsbezug hergestellt werden und eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit erfolgen. Das neue Datenschutzrecht bietet Interessenvertretungen einen sehr guten Anlass, den Arbeits- und Gesundheitsschutz hinsichtlich der erhobenen und verarbeiteten Daten genauer unter die Lupe zu nehmen und vorhandene Schutzmechanismen für die Beschäftigten zu überprüfen.

Daten können u.a. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, bei der Unterweisung oder in BEM-Gesprächen erhoben und verarbeitet werden. Auch ist darüber hinaus zu beachten, welche gesundheitsbezogenen Daten der Arbeitsschutzausschuss erhebt und verwendet. Wer hat alles Zugriff auf Gesundheitsdaten aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz? Die betriebliche Interessenvertretung sollte genau hinterfragen, welche Daten für die Verarbeitung wirklich notwendig und besonders zu schützen sind.

Hier gilt es vor Ort, die Einhaltung des Datenschutzes in Augenschein zu nehmen und auf den Prüfstand zu stellen. Für einen wachsamen Blick sollten Interessenvertreter*innen die datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie die Prozesse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im eigenen Betrieb kennen und miteinander verknüpfen können. Insbesondere ist darauf zu achten, dass personenbezogene Gesundheitsdaten nicht für die Leistungs- und Verhaltenskontrolle missbraucht werden.

Ziel

Im Seminar wird hierfür gemeinsam ein guter und solider Grundstein erarbeitet und fachliche Hinweise zur Gestaltung einer Betriebs- und Dienstvereinbarung gegeben.

Themen

  • Prinzipien für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO
  • Grundlagen der Mitbestimmung beim Datenschutz und Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Begriffsklärung: Personenbezogene Daten, sensible Daten, Gesundheitsdaten
  • Pflichten des Arbeitgebers im Datenschutz sowie betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Grundlegende Prozesse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.

 

Seminarnummer
D11-209538-133
Termin
02.12.2020 bis 03.12.2020
Seminarort
Essen - InterCityHotel Essen
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
585 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 215 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*in
Hannes Pankratz
Zielgruppen
Betriebsräte
Datenschutzbeauftragte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Czogalla
Teamassistent
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