
DIE NEUE DGUV V2
Die DGUV-Vorschrift 2 (DGUV V2) regelt die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung im Betrieb. Inzwischen ist sie in einer überarbeiteten Fassung in Kraft getreten und weist einige Änderungen auf, die auch für die Interessenvertretung interessant sind. So haben sich Änderungen bei der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung ergeben. Aber auch bei Dokumentationspflichten gibt es transparentere Vorgaben. Für betriebliche Interessenvertretungen ergeben sich durch diese Vorschrift erweiterte Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
ZielDu erhältst einen kurzen Einstieg in die DGUV V2 sowie einen Überblick über die Änderungen. Ein Fokus liegt auf der neuen DGUV-Regel 100-002, die anschauliche Erklärungen und Beispiele für die Praxis gibt und wesentlich zur Ermittlung der betriebsspezifischen Betreuung beiträgt. Ergänzend werden Tipps und Tricks für die Umsetzung im Rahmen der Mitbestimmung vermittelt.
Themen
- Überblick DGUV Vorschrift 2 (inkl. Änderungen)
- Aufgabenfelder der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung
- Umsetzung der DGUV-Vorschrift 2 im Betrieb
- Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.
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