BETRIEBLICHE GEWALTPRÄVENTION
Dass viele Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Gewalterfahrungen machen, wurde lange Zeit entweder tabuisiert oder als individuelles Problem betrachtet. Diese Gewalterfahrungen reichen von Beleidigungen und konkreten Übergriffen durch Externe bis hin zu Mobbing und Bossing aus den eigenen Reihen. Betriebliche Interessenvertretungen sind wichtige Vertrauenspersonen, an die sich betroffene Beschäftigte nach solchen Erfahrungen wenden. Besser noch als viele betriebliche Arbeitsschutzexpert*innen können sie einschätzen, welche Gestaltungsaspekte in der betrieblichen Gewaltprävention Berücksichtigung finden müssen. Für eine passgenaue betriebliche Gewaltprävention sind daher Mitgestaltung und Mitbestimmung der Interessenvertretung von herausragender Relevanz.
Ziel
Das Seminar zeigt Ansatzpunkte, um Gewalt gegen Beschäftigte als wichtiges Thema des kollektiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb zu etablieren. Zudem vermittelt es betrieblichen Interessenvertretungen Handlungskompetenz, ihre Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen.
Themen
- Formen von Gewalt in der Arbeitswelt
- Rechtliche Grundlagen für die betriebliche Gewaltprävention zur Verankerung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Individuellen Gewalterfahrungen begegnen, kollektiven Gefährdungen und Belastungen entgegenwirken
- Rechte und Pflichten der betrieblichen Akteurinnen und Akteure
- Gestaltungsaspekte der betrieblichen Gewaltprävention
- Mitgestaltung und Mitbestimmung aktiv wahrnehmen
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.
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