
IN ZEHN SCHRITTEN ZU EINEM EFFEKTIVEN BEM
Der Arbeitgeber muss initiativ werden und Beschäftigten nach langer Krankheit ein wirksames betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2, SGB IX anbieten. Der Erfolg und das Vertrauen hängen dabei maßgeblich von den einzelnen Schritten im BEM ab. Wer führt die Eingliederungsgespräche? Kennen alle gesetzlich genannten Akteur*innen ihre Aufgaben? Werden alle Rehabilitationsträger eingebunden? Wie wird mit den personenbezogenen Daten umgegangen? Erfolgt eine Trennung von Personal- und BEM-Akte – und welche Daten dürfen überhaupt in welche Akte? Und schließlich: Stellt der Abschluss einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung eine Verbindlichkeit in Ablauf Maßnahmengestaltung dar?
ZielIn diesem Einführungsseminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen sowie die Aufgaben und Rollen der gesetzlichen Akteur*innen.
Themen
- Von der Feststellung der BEM-Berechtigung bis zur erfolgreichen Eingliederung
- Die Rolle der betrieblichen Interessenvertretung im BEM-Prozess
- Wer gehört ins BEM-Team?
- Tipps für die Führung des BEM-Gesprächs und Maßnahmenfindung
- Schutz personenbezogener Daten
- Rechte und Pflichten im BEM sowie Blick auf die aktuelle Rechtsprechung
- Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum BEM
Dieses Seminar führen wir im Rahmen unseres Angebots "von profis für profis" in Kooperation mit der TBS NRW durch.
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