Statusmeldung

Dieses Seminar fand bereits am 2023-05-09 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

Erfassung der Arbeitszeit

ERFASSUNG DER ARBEITSZEIT

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.09.2022

Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 in einem Grundsatzurteil den Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (2019, C-55/18) zur Erfassung der Arbeitszeit bestätigt: Arbeitergeber müssen die Dokumentation sämtlicher Arbeitszeiten von Beschäftigten sicherstellen. Das Seminar stellt die Auswirkungen dieser Entscheidung nicht nur mit Blick auf die Arbeitszeiterfassung, sondern auch auf die Gewährung von Pausen, die Anordnung von Überstunden sowie Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst dar.

Themen

  • BAG-Beschluss vom 13.9.2022 (Az. 1 ABR 22/21)
  • Erfassung von Arbeitszeit
  • Gewähren von Pausen
  • Anordnung von Überstunden
  • Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Ruhezeiten
  • Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D3-236777-742
Termin
09.05.2023
Seminarort
Dortmund - Leonardo Hotel Dortmund
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
375 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 74 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*in
Gunnar Herget
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Passenheim
Teamassistentin
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