
RICHTIG HANDELN ALS GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE
Gleichstellungsplan
Die Erstellung eines Gleichstellungsplans ist in vielen Gleichstellungsgesetzen vorgeschrieben; nach dem LGG NRW hat die Gleichstellungsbeauftragte das Recht/die Pflicht, an der Erstellung und an Änderungen des Gleichstellungsplans frühzeitig beteiligt zu werden. Das Seminar klärt, wie ein solcher Plan praxisnah und so erstellt wird, dass er den eigenen Verwaltungsstrukturen gerecht wird und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Themen
- Erstellung eines Gleichstellungsplans, u.a. Zuständigkeiten und Rollenverständnis der Gleichstellungsbeauftragten
- Einbindung des Gleichstellungsplans in die Personalentwicklung vor Ort
- Handlungsoptionen der Gleichstellungsbeauftragten
Seminarnummer
D3-176754-091
Termin
28.09.2017
Seminarort
Düsseldorf - ver.di Landesbezirk
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
209 ,- € Seminarkostenpauschale (umsatzsteuerfrei) zzgl. ca. 35 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Freistellungen
§ 10 (5) BGleiG
§ 16 (4) LGG NRW
Status
Bereits ausgebucht
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