TARIFVERTRAG FÜR DIE ARBEITERWOHLFAHRT IN NRW
Der TV AWO NRW regelt das Tarifrecht für alle Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und Praktikant*innen im Berufsanerkennungsjahr. Damit ist der Tarifvertrag eine der wichtigsten Rechtsquellen zur Regelung von Arbeitsverhältnissen in Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt in NRW.
Das Seminar vermittelt kompaktes Grundlagenwissen zum TV AWO NRW inkl. der tarifvertraglichen Arbeitszeitregelungen. Neu gewählte Betriebsräte und Ersatzmitglieder, JAVen und Schwerbehindertenvertretungen erhalten Basiswissen anhand von praktischen Beispielen, um den TV AWO NRW in der täglichen Praxis kompetent und rechtswirksam anzuwenden.
Dieses Seminar umfasst die Inhalte der Redaktionsverhandlungen bezüglich Klarstellungen einzelner §§ und Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung des TV AWO NRW sowie den Tarifabschluss 2019.
Themen
- Geltungsbereich und besondere Regelungen des TV AWO NRW im Überblick
- Allgemeine Arbeitsbedingungen im TV AWO NRW: Arbeitsvertrag, Befristung, Versetzung, Personalgestellung, Qualifizierung
- Entgelt im Krankheitsfall, Krankengeldzuschuss
- Betriebliche Altersvorsorge
- Regelmäßige Arbeitszeit, Ausgleichszeitraum
- Arbeiten an Feiertagen, Wochenenden und Nachtarbeit
- Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Kommen aus dem Frei, Zuschläge
- Wechselschicht- und Schichtarbeit
- Arbeitszeitkonto, Rahmenarbeitszeit, Arbeitszeitkorridor
- Gestaltungsaufgaben für BR durch Öffnungsklauseln im TV AWO NRW
- Bausteine für betriebliche Regelungen und Anforderungen an Betriebsvereinbarungen im Überblick
Der vorherige Besuch eines Grundlagenseminars zum Betriebsverfassungsgesetz wird empfohlen.
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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