Statusmeldung

Dieses Seminar fand bereits am 2017-10-16 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

TARIFVERTRAG FÜR DIE ARBEITERWOHLFAHRT IN NRW

Grundlagenwissen für Betriebsräte mit Erfahrung

Der TV AWO NRW regelt das Tarifrecht für alle Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und Praktikant*innen im Berufsanerkennungsjahr. Damit ist der Tarifvertrag eine der wichtigsten Rechtsquellen zur Regelung von Arbeitsverhältnissen in Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt in NRW.
Das Seminar vermittelt einen Kurzüberblick zum TV AWO NRW für Betriebsräte und Ersatzmitglieder, die bereits über mehrjährige Erfahrung in der BR-Arbeit verfügen.
Die Inhalte der Redaktionsverhandlungen bezüglich Klarstellungen einzelner §§ und Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung des TV AWO NRW sowie der Tarifabschluss 2019 werden ebenfalls dargestellt.

Themen

  • Geltungsbereich und besondere Regelungen des TV AWO NRW im Überblick
  • Allgemeine Arbeitsbedingungen im TV AWO NRW
  • Kurzüberblick:
    • Entgelt im Krankheitsfall, Krankengeldzuschuss
    • Betriebliche Altersvorsorge
    • Regelmäßige Arbeitszeit, Ausgleichszeitraum
    • Arbeiten an Feiertagen, Wochenenden und Nachtarbeit
    • Bereitschaftsdienste
    • Wechselschicht- und Schichtarbeit
    • Arbeitszeitkonto
    • Zuschläge
    • Gestaltungsaufgaben für BR

Der vorherige Besuch eines Grundlagenseminars zum Betriebsverfassungsgesetz wird empfohlen.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-176849-085
Termin
16.10.2017 bis 18.10.2017
Seminarort
Ascheberg - Hotel Restaurant Clemens-August
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
539 ,- € Seminarkostenpauschale (umsatzsteuerfrei) zzgl. ca. 295 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
§ 96 (4) SGB IX
Fachbereich
FB 03 Gesundheit, Soziales, Kirchen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Romy Gröne
WbG-Beratung
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