GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE: GLEICHSTELLUNGSPLAN
Die Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungsplans ist in fast allen Gleichstellungsgesetzen vorgeschrieben. In NRW istnach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW der Gleichstellungsplan (GSP) als ausgewiesenes Instrument der Personalentwicklung bindend für den gesamten Personalbereich. Der GSP ist unter anderem Voraussetzung für Ausbildung, Einstellung und Beförderung. Pflicht der Dienststellenleitungen und der Arbeitgeber ist es hierbei nach wie vor, die Gleichstellungsbeauftragte frühzeitig zu beteiligen. Das Seminar klärt, wie ein solcher Plan so erstellt wird, dass er den eigenen Verwaltungs-/Betriebsstrukturen gerecht wird und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Themen
- Erstellung eines Gleichstellungsplans
- Zuständigkeiten und Rollenverständnis der Gleichstellungsbeauftragten
- Einbindung des Gleichstellungsplans in die Personalentwicklung vor Ort
- Handlungsoptionen der Gleichstellungsbeauftragten
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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