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Laptoparbeit

LPVG NRW: DIENSTVEREINBARUNG ALS INSTRUMENT DER INTERESSENVERTRETUNG

PR und Dienststellenleitung können gem. § 70 LPVG NRW Dienstvereinbarungen verhandeln und abschließen. Damit werden innerbetriebliche Normen verbindlich festgesetzt. Fast alle kollektiven Sachverhalte, die der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen, wie z.B. Weiterbildung, Urlaub, Ordnungsfragen, Verhaltensregeln, können in Dienstvereinbarungen geregelt werden. Damit kann der PR maßgeblich auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten Einfluss nehmen und die dienstlichen Belange aktiv mitgestalten. Erfahre in diesem Seminar, wie die Dienstvereinbarung als Instrument der Interessenvertretung professionell und effektiv eingesetzt werden kann.

Ziel

In diesem Seminar erhältst du einen Überblick über rechtliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Abschluss und die inhaltliche Gestaltung von Dienstvereinbarungen.

Themen

  • Bedeutung und rechtliche Aspekte einer Dienstvereinbarung
  • Zulässige Inhalte und Themen
  • Entwicklung von Gestaltungszielen
  • Formvorschriften, Wirksamkeit, Kündigung und Nachwirkung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen (LPVG, TVöD/TV-L)
  • Durchsetzungsmöglichkeiten einer Dienstvereinbarung

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-235515-130
Termin
11.09.2023 bis 12.09.2023
Seminarort
Ascheberg - Hotel Restaurant Clemens-August
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
760 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 212 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Vorsitzende/Stellv./Freigestellte
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michaela Marschall
Teamassistentin
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