SGB IX: WIDERSPRUCHSVERFAHREN

In § 178 SGB IX ist festgelegt, dass die Schwerbehindertenvertretung Beschäftigte auch bei Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades sowie auf Gleichstellung (gemäß § 152 SGB IX) zu unterstützen hat. Diese Formulierung hat den Aufgabenbereich und damit den allgemeinen Schulungsbedarf der Schwerbehindertenvertretungen erheblich erweitert und umfasst ebenso das Widerspruchsverfahren nach § 201 ff SGB IX. Dieses Tagesseminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, schwerbehinderte Menschen im Rahmen eines Feststellungs- und/oder Widerspruchsverfahrens beim Versorgungsamt zu unterstützen. Es werden Möglichkeiten vorgestellt und erarbeitet, die Antragstellenden bei der Durchführung zu beraten. Ebenso wird veranschaulicht, was zwingend bei Widersprüchen zu beachten ist.

Themen

  • Einführung in die rechtliche Bedeutung des Widerspruchs
  • Wesen des Widerspruchs
  • Wirkung des begehrten Verwaltungsakts
  • Eckpunkte für Formulierungsvorschläge bei Widersprüchen
  • Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt
  • Widerspruchsausschuss bei der Bundesagentur für Arbeit
  • Rechtsmittel im Falle der Nichtabhilfe eines Widerspruchs

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

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Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
06.11.2024
305 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 50 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
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