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ARBEITSSCHUTZ 1 (AS 1)

Grundlagenschulung für Personalräte und Schwerbehindertenvertretung der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter

Ob ungünstig gestaltete Arbeitsplätze, hohe Lärmbelastung, unzumutbare Temperaturen oder starke physische Belastung - Arbeitsbedingungen werden oft als nicht optimal wahrgenommen.
Häufig wird verkannt, dass das moderne Arbeitsschutzrecht deutlich umfassender ist als die reine Regelung von Höhe und Breite von Schreibtischen. Vielmehr ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen, die u.a. aus Raumtemperaturen, Lärm, schlechten Lichtverhältnissen, unzureichenden Raumgrößen und psychischen Belastungen resultieren, zu verhindern.
Im Seminar werden die arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen und die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Personalrates dargestellt. Unter Beachtung der betrieblichen Situation werden praktische Handlungsansätze für die konkrete Umsetzung in den Dienststellen erarbeitet.

Themen

  • Überblick über das gesetzliche Arbeitsschutzrecht
  • Arbeitsschutzrechtliche Verpflichtungen der Dienststelle
  • Aufgaben/Pflichten Personalrat/Schwerbehindertenvertretung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-201946-086
Termin
16.11.2020 bis 20.11.2020
Seminarort
Sundern-Langscheid - Hotel Seegarten
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
890 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 585 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Personalräte (BPersVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Fachbereich
FB 04 Sozialversicherung
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sabine Schlüß
Teamassistentin
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