TV-L: EINGRUPPIERUNGSRECHT IM GELTUNGSBEREICH DES TV-L (TV-L 2)
Bei Ein- und Umgruppierungen im Geltungsbereich des TV-L ist die Entgeltordnung die entscheidende Rechtsquelle. Aus dieser Entgeltordnung ergeben sich alle Eingruppierungsvorgänge und -voraussetzungen. Du als Interessenvertretung hast die Aufgabe, Ein- und Umgruppierungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Dies erfordert aktuelle Kenntnisse der tariflichen Grundlagen zur Eingruppierung, die du in diesem Seminar erwirbst.
ZielIn diesem Seminar werden wir uns mit allen grundlegenden Eingruppierungsmerkmalen unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung beschäftigen und diese anhand praktischer Fallbeispiele erläutern.
Themen
- §§ 12 und 13 TV-L zu Eingruppierung
- Bildung von Arbeitsvorgängen
- Systematik der Eingruppierung, Aufbau der Entgeltordnung
- Allgemeine Tätigkeitsmerkmale in den Entgeltgruppen und deren Auslegung
- Funktion von Stellenbeschreibungen; Vorgehensweise bei der Stellenbewertung
- Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Hinweis
Die vorherige Teilnahme an TV-L1 ist sinnvoll, jedoch keine Voraussetzung zur Teilnahme an Teil 2 (TV-L 2).
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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