
GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE UND PERSONALRAT
In der betrieblichen Praxis agieren Gleichstellungsbeauftragte und Personalrat häufig nebeneinander her. Stattdessen könnte eine produktive Zusammenarbeit die Durchsetzung von Maßnahmen im Sinne der Beschäftigten erleichtern. Gleichstellungsbeauftragte und Personalrat sollten Informationen und Forderungen, wo möglich, gemeinsam und wirkungsvoll platzieren. Ziel des Seminars ist es, die Aufgabenstellung und die Kompetenzen von Gleichstellungsbeauftragter und Personalrat zu klären, die Schnittmengen möglicher Kooperationspotenziale zu erschließen sowie Handlungsstrategien für eine erfolgreiche Gleichstellungsarbeit zu entwickeln, die der gesamten Belegschaft dient.
Themen
- Kurzüberblick: Rechtsstellung von Gleichstellungsbeauftragte und Personalrat
- Rechtsgrundlagen interner Öffentlichkeitsarbeit und der damit festgeschriebenen Aufgaben und Möglichkeiten
- Kompetenzüberschneidungen und gemeinsame Zielsetzungen fokussieren
- Mögliche Kooperationsfelder in der Zusammenarbeit zur besseren und schnelleren Erreichung gemeinsamer Ziele klären
- Aufbereitung geeigneter Themen für die eigene Praxis vor Ort
- Beteiligungsorientierung gegenüber der Belegschaft
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