ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG UND BILDSCHIRMARBEITSPLÄTZE

Mitbestimmung im Fokus

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Mindestanforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten. Sie stellt sicher, dass von Arbeitsplätzen keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Die betriebliche Interessenvertretung kann und sollte gesunde Arbeitsbedingungen unbedingt mitgestalten. In diesem Seminar erfährst du, welche Sicherheitsanforderungen für Arbeitsplätze im Allgemeinen und Bildschirmarbeitsplätze im Besonderen gelten und wie du sie in deinem Betrieb durchsetzen kannst.

Ziel

Du erhältst einen Überblick zu den wesentlichen Inhalten der Arbeitsstättenverordnung. Der Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Es werden verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten und wesentliche Mitbestimmungsrechte diskutiert.

Themen

  • Grundlagen zur Arbeitsstättenverordnung
  • Umsetzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Bildschirmarbeitsplätzen
  • Mitbestimmungsrechte und praxisbezogene Handlungsmöglichkeiten
  • Verbindung der Arbeitsstättenverordnung mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz

Du erhältst einen Überblick zu den wesentlichen Inhalten der Arbeitsstättenverordnung. Der Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Es werden verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten und wesentliche Mitbestimmungsrechte diskutiert.

Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.
Seminarnummer
D11-269512-133
Termin
16.04.2026
Seminarort
Duisburg - IntercityHotel Duisburg
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
410 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 80 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*in
Lisa Mehler
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Mitarbeitendenvertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
von profis für profis
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Michael Czogalla
Teamassistent
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