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Dieses Seminar fand bereits am 2019-05-21 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

EINGRUPPIERUNGSRECHT IM TARIFVERTRAG VERSORGUNGSBETRIEBE

(TV-V)

In dem Seminar werden die Grundzüge des Eingruppierungsrechts im TV-V sowie die Rechtsprechung behandelt (§ 5 TV-V sowie die Anlage 1 Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben).
Anhand von Übungen werden die verschiedenen Schritte der Rechtsquellen des Eingruppierungsrechts im TV-VEingruppierungsfeststellung kennengelernt und bearbeitet.

Themen

  • Rechtsquellen des Eingruppierungsrechts im TV-V
  • Grundlagen Eingruppierung
  • Begriffsklärungen im Entgeltrecht TV-V
  • Definitionen der Entgeltgruppen auf Basis der „unbestimmten Rechtsbegriffe“
  • Stellenbeschreibung und die Vorgehensweise bei der Stellen- bewertung
  • Rechtlicher Handlungsrahmen für Betriebs- und Personalräte
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-191854-084
Termin
21.05.2019 bis 23.05.2019
Seminarort
Wegberg-Kipshoven - Hotel-Restaurant Esser
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
610 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 296 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Fachbereich
FB 02 Ver- und Entsorgung
Status
Bereits ausgebucht

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