
LPVG NRW: DIENSTVEREINBARUNGEN ALS INSTRUMENT DER PERSONALVERTRETUNG
Personalrat und Dienststellenleitung können gem. § 70 LPVG NRW Dienstvereinbarungen verhandeln und abschließen. Damit werden innerbetriebliche Normen verbindlich gesetzt. Fast alle kollektiven Sachverhalte, die der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen, wie z.B. Weiterbildung, Urlaub, Ordnungsfragen, Verhaltensregeln können in Dienstvereinbarungen geregelt werden. Damit kann der Personalrat maßgeblich auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten Einfluss nehmen und aktiv die dienstlichen Belange mitgestalten. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über rechtliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, den Abschluss und die inhaltliche Gestaltung von Dienstvereinbarungen.
Themen
- Bedeutung und rechtliche Aspekte einer Dienstvereinbarung (DV)
- Zulässige Inhalte und Themen einer DV
- Formvorschriften, Wirksamkeit, Kündigung und Nachwirkung einer DV
- Rechtliche Rahmenbedingungen (LPVG, TVöD/TV-L)
- Durchsetzungsmöglichkeiten einer DV
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