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Laptoparbeit

LPVG NRW: DIENSTVEREINBARUNGEN ALS INSTRUMENT DER PERSONALVERTRETUNG

Personalrat und Dienststellenleitung können gem. § 70 LPVG NRW Dienstvereinbarungen verhandeln und abschließen. Damit werden innerbetriebliche Normen verbindlich festgesetzt. Fast alle kollektiven Sachverhalte, die der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen, wie z.B. Weiterbildung, Urlaub, Ordnungsfragen, Verhaltensregeln können in Dienstvereinbarungen geregelt werden. Damit kann der Personalrat maßgeblich auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten Einfluss nehmen und die dienstlichen Belange aktiv mitgestalten. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über rechtliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Abschluss und die inhaltliche Gestaltung von Dienstvereinbarungen.

Themen

  • Bedeutung und rechtliche Aspekte einer Dienstvereinbarung
  • Zulässige Inhalte und Themen
  • Entwicklung von Gestaltungszielen
  • Formvorschriften, Wirksamkeit, Kündigung und Nachwirkung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen (LPVG, TVöD/TV-L)
  • Durchsetzungsmöglichkeiten einer Dienstvereinbarung
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-205554-743
Termin
28.10.2020 bis 29.10.2020
Seminarort
Hamm - Mercure Hotel Hamm
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
485 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 194 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Ulrike Witzke
Teamassistentin
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