
GRUNDSEMINAR ZUM TV-BA FÜR INTERESSENVERTRETUNGEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT IN NRW
Auch im Jahr 2018 bietet der ver.di Landesbezirk, bzw. die ver.di – Fachgruppe Arbeitsverwaltung NRW wieder Seminare zum Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) an.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat zum TV - ÖD entschieden, dass jedes PR-Mitglied Anspruch auf eine Schulung gem. § 46 (6) BPersVG zum TV - ÖD hat (1 B A 4630/06.PVB vom 16.4.08). Dies gilt gleichermaßen auch für den TV - BA und die BA - Personalvertreter.
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die tarifvertraglichen Regelungen des TV-BA auf dem aktuellen Stand des vereinbarten 19. Änderungstarifvertrages (ÄTV).
Das Seminar wendet sich in erster Linie an die Personalräte, die noch nicht an einer Schulung zum TV-BA teilgenommen haben. Aber auch für erfahrene PR-Kolleginnen und Kollegen ist das Seminar als Update auf den aktuellen Stand des Tarifgeschäftes notwendig.
Einen hohen Stellenwert haben die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei den Mantelregelungen des TV-BA
Themen
- Regelungen des TV-BA in der Fassung des 19. ÄTV
- Entgelte Agentur für Arbeit
- Personalvertretungsrechtliche Aufgaben bei der Übertragung von Tätigkeiten
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".
