
EINGRUPPIERUNGSRECHT IM TARIFVERTRAG VERSORGUNGSBETRIEBE
(TV-V)
In dem Seminar werden die Grundzüge des Eingruppierungsrechts im TV-V sowie die Rechtsprechung behandelt (§ 5 TV-V sowie die Anlage 1 Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben).
Anhand von Übungen werden die verschiedenen Schritte der Rechtsquellen des Eingruppierungsrechts im TV-VEingruppierungsfeststellung kennengelernt und bearbeitet.
Themen
- Rechtsquellen des Eingruppierungsrechts im TV-V
- Grundlagen Eingruppierung
- Begriffsklärungen im Entgeltrecht TV-V
- Definitionen der Entgeltgruppen auf Basis der „unbestimmten Rechtsbegriffe“
- Stellenbeschreibung und die Vorgehensweise bei der Stellen- bewertung
- Rechtlicher Handlungsrahmen für Betriebs- und Personalräte
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Seminarnummer
D3-191854-084
Termin
21.05.2019 bis 23.05.2019
Seminarort
Wegberg-Kipshoven - Hotel-Restaurant Esser
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
610 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 296 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Fachbereich
FB 02 Ver- und Entsorgung
Status
Bereits ausgebucht
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