 
EINGRUPPIERUNGSRECHT IM TARIFVERTRAG VERSORGUNGSBETRIEBE
(TV-V)
      
  In dem Seminar werden die Grundzüge des Eingruppierungsrechts im TV-V sowie die Rechtsprechung behandelt (§ 5 TV-V sowie die Anlage 1 Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben).
Anhand von Übungen werden die verschiedenen Schritte der Rechtsquellen des Eingruppierungsrechts im TV-VEingruppierungsfeststellung kennengelernt und bearbeitet.
Themen
- Rechtsquellen des Eingruppierungsrechts im TV-V
- Grundlagen Eingruppierung
- Begriffsklärungen im Entgeltrecht TV-V
- Definitionen der Entgeltgruppen auf Basis der „unbestimmten Rechtsbegriffe“
- Stellenbeschreibung und die Vorgehensweise bei der Stellen- bewertung
- Rechtlicher Handlungsrahmen für Betriebs- und Personalräte
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Seminarnummer
              D3-191854-084
          Termin
              21.05.2019 bis 23.05.2019
          Seminarort
              Wegberg-Kipshoven -  Hotel-Restaurant Esser 
          Übernachtung
              Ja
          Teilnahmegebühr
              610 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 296  ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt) 
          Zielgruppen
          Betriebsräte
          Personalräte (LPVG)
          Schwerbehindertenvertretungen
              Freistellungen
          
      Fachbereich
          FB 02 Ver- und Entsorgung
              Status
               Bereits ausgebucht
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