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EINGRUPPIERUNGSRECHT

im Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)

In dem Seminar werden die Grundzüge des Eingruppierungsrechts im TV-V sowie die Rechtsprechung behandelt (§ 5 TV-V sowie die Anlage 1 Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben). Anhand von Übungen werden die verschiedenen Schritte der Eingruppierungsfeststellung kennengelernt und bearbeitet.

Themen

  • Grundlagen des Eingruppierungsrecht im TV-V
  • Aufbau der Entgeltgruppen - allgemeine und spezielle Tätigkeitsbeispiele und ihre Auslegung
  • Rechtsprechung zur Eingruppierung im TV-V
  • Übungen zur Stellenbewertung anhand konkreter Praxisbeispiele
  • Rechtlicher Handlungsrahmen für Betriebs- und Personalräte

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-201859-084
Termin
25.08.2020 bis 27.08.2020
Seminarort
Goch - Sport- & Tagungshotel De Poort
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
645 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 293 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Fachbereich
FB 02 Ver- und Entsorgung
Status
Bereits ausgebucht

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