EINGRUPPIERUNGSRECHT
im Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)
In dem Seminar werden die Grundzüge des Eingruppierungsrechts im TV-V sowie die Rechtsprechung behandelt (§ 5 TV-V sowie die Anlage 1 Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben). Anhand von Übungen werden die verschiedenen Schritte der Eingruppierungsfeststellung kennengelernt und bearbeitet.
Themen
- Grundlagen des Eingruppierungsrecht im TV-V
- Aufbau der Entgeltgruppen - allgemeine und spezielle Tätigkeitsbeispiele und ihre Auslegung
- Rechtsprechung zur Eingruppierung im TV-V
- Übungen zur Stellenbewertung anhand konkreter Praxisbeispiele
- Rechtlicher Handlungsrahmen für Betriebs- und Personalräte
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Seminarnummer
D3-201859-084
Termin
25.08.2020 bis 27.08.2020
Seminarort
Goch - Sport- & Tagungshotel De Poort
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
645 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 293 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Fachbereich
FB 02 Ver- und Entsorgung
Status
Bereits ausgebucht
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