
TARIFVERTRAG FÜR DIE ARBEITERWOHLFAHRT IN NRW -
Der TV AWO NRW regelt das Tarifrecht für alle Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und Praktikant*innen im Berufsanerkennungsjahr. Damit ist der Tarifvertrag eine der wichtigsten Rechtsquellen zur Re-gelung von Arbeitsverhältnissen in Einrichtungen der Arbeiterwohl-fahrt in NRW.
Das Seminar vermittelt kompaktes Grundlagenwissen zum TV AWO NRW inkl. der tarifvertraglichen Arbeitszeitregelungen. Betriebsräte und Ersatzmitglieder, JAV’en und Schwerbehindertenvertretungen erhalten Basiswissen anhand von praktischen Beispielen, um den TV AWO NRW in der täglichen Praxis kompetent und rechtswirksam an-zuwenden.
Dieses Seminar umfasst außerdem die aktuelle Rechtsprechung zum TV AWO NRW sowie Inhalte, redaktionelle Änderungen und Klarstellungen aus den letzten Tarifabschlüssen
Themen
- Geltungsbereich und besondere Regelungen des TV AWO NRW
- Allgemeine Arbeitsbedingungen im TV AWO NRW: Arbeitsvertrag, Befristung, Versetzung, Personalgestellung, Qualifizierung
- Änderung in der Praxis Integrierten Ausbildung (PIA)
- Änderungen in der Vergütung von Leitungen und stellv. Leitungen in der Kindertageseinrichtung (Kita)
- Entgelt im Krankheitsfall, Krankengeldzuschuss
- Betriebliche Altersvorsorge
- Regelmäßige Arbeitszeit, Ausgleichszeitraum
- Arbeiten an Feiertagen, Wochenenden und Nachtarbeit
- Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Kommen aus dem Frei
- Wechselschicht- und Schichtarbeit, Arbeitszeitkonto, Rahmenarbeitszeit
- Gestaltungsaufgaben für BR durch Öffnungsklauseln im TV AWO NRW
- Bausteine für betriebliche Regelungen und Anforderungen an Betriebsvereinbarungen im Überblick
Der Besuch eines Grundlagenseminars zum Betriebsverfassungsgesetz wird empfohlen.
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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