
BetrVG: UMSETZUNG DER ENERGIESPARVERORDNUNG – ABER NICHT OHNE BETRIEBSRAT
Mit der Verabschiedung der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV ) hat die Bundesregierung den Weg zur Reduzierung des bundesweiten Energieverbrauchs beschlossen. Verschiedene Anpassungen der Arbeitsumwelt werden gesetzlich vorgeschrieben und berühren wesentliche Beteiligungsrechte der Betriebsräte. Unter anderem, wenn der Arbeitgeber z. B. Verhaltensregeln zum Energiesparen einführen möchte. Für eine kompetente, prozessbegleitende Mitbestimmung in dem Betrieb, informieren wir in diesem Seminar über Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte sowie mögliche Strategien im Umgang mit den neuen Herausforderungen – damit der Betriebsrat die Umsetzung der Verordnung im Betrieb von Anfang an im Sinne der Beschäftigten mitgestalten kann.
Themen
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
- Gefährdungsbeurteilungen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung
- Mögliche Auswirkungen auf weitere bestehende Regelungen
- Weitere Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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