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GRUNDLAGENSEMINAR ZUM TV-BA FÜR INTERESSENVERTRETUNGEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT IN NRW

Nach der Rechtsprechung hat jedes Personalratsmitglied Anspruch auf eine Grundlagenschulung zu den einschlägigen Tarifverträgen (vgl. OVG Münster 16.04.2008 - 1 A 4630/06.PVB). Dies gilt gleichermaßen für die Personalräte der BA bezüglich des TV-BA. Bei den Mantelregelungen des TV-BA haben die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung einen hohen Stellenwert.
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die tarifvertraglichen Regelungen des TV-BA auf dem aktuellen Stand des vereinbarten 25. Änderungstarifvertrages (ÄTV). Es wendet sich in erster Linie an Personalräte, die noch nicht an einer Schulung zum TV-BA teilgenommen haben. Aber auch für erfahrene PR-Kolleginnen und Kollegen ist das Seminar als Update auf den aktuellen Stand des Tarifgeschäftes notwendig.

Themen

  • Regelungen des TV-BA in der Fassung des 25. ÄTV
  • Eingruppierung, u.a. in Hinblick auf aktuelle Fachkonzepte
  • Entgeltsystem der Bundesagentur für Arbeit

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-221936-086
Termin
02.05.2022 bis 04.05.2022
Seminarort
Dortmund - IntercityHotel Dortmund
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
690 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 377 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Personalräte (BPersVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Fachbereich
FB 04 Sozialversicherung
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Sabine Schlüß
Teamassistentin
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