Statusmeldung

Dieses Seminar fand bereits am 2021-12-09 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

mann vor laptop

ERFASSUNG DER ARBEITSZEIT - URTEIL EUROPÄISCHER GERICHTSHOF VOM 14.05.2019 (ONLINE-SEMINAR)

Der Europäische Gerichtshof hat am 14.05.2019 (C-55/18) entschieden, dass Arbeitergeber die Dokumentation sämtlicher Arbeitszeiten von Beschäftigten sicherstellen müssen. Das Seminar stellt die Auswirkungen dieser Entscheidung nicht nur mit Blick auf die Arbeitszeiterfassung, sondern auch auf die Gewährung von Pausen, die Anordnung von Überstunden sowie Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst dar.

Themen

  • Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019
  • Erfassung von Arbeitszeit
  • Gewähren von Pausen
  • Anordnung von Überstunden
  • Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Ruhezeiten
  • Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung

Bitte beachten Sie auch unsere Seminare zum BAG-Urteil vom September 2022 zur Arbeitszeiterfassung.

Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Seminarnummer
D3-216790-742
Termin
09.12.2021
Seminarort
- Online-Seminar
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
310,00 Euro Seminarkostenpauschale (USt.-frei)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Passenheim
Teamassistentin
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