 
ERFASSUNG DER ARBEITSZEIT - URTEIL EUROPÄISCHER GERICHTSHOF VOM 14.05.2019 (ONLINE-SEMINAR)
Der Europäische Gerichtshof hat am 14.05.2019 (C-55/18) entschieden, dass Arbeitergeber die Dokumentation sämtlicher Arbeitszeiten von Beschäftigten sicherstellen müssen. Das Seminar stellt die Auswirkungen dieser Entscheidung nicht nur mit Blick auf die Arbeitszeiterfassung, sondern auch auf die Gewährung von Pausen, die Anordnung von Überstunden sowie Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst dar.
Themen
- Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019
- Erfassung von Arbeitszeit
- Gewähren von Pausen
- Anordnung von Überstunden
- Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Ruhezeiten
- Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Bitte beachten Sie auch unsere Seminare zum BAG-Urteil vom September 2022 zur Arbeitszeiterfassung.
Seminarnummer
              D3-216790-742
          Termin
              09.12.2021
          Seminarort
               -  Online-Seminar 
          Übernachtung
              Nein
          Teilnahmegebühr
              310,00 Euro Seminarkostenpauschale (USt.-frei)
          Zielgruppen
          Betriebsräte
          Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
          Jugend- und Auszubildendenvertretungen
          Mitarbeitendenvertretungen
          Personalräte (BPersVG)
          Personalräte (LPVG)
          Schwerbehindertenvertretungen
              Freistellungen
          
      Status
               Bereits ausgebucht
          Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".
ANSPRECHPARTNER*IN
               
 
    