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BEAMTENRECHT: DISZIPLINARRECHT NRW UND BUND

Das Bundesdisziplinargesetz sowie die Disziplinargesetze der Länder enthalten übereinstimmend den Grundsatz, dass ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“. Wir vermitteln einen schnellen und fundierten Überblick über die wichtigsten Themenfelder und Praxisfragen. Das Seminar soll gesetzliche Interessenvertretungen für rechtliche Problemstellungen sensibilisieren und befähigen, ein Disziplinarverfahren zu begleiten.

Themen

  • Grundlagen des Disziplinarrechts (LDG NRW, BDG)
  • Wann muss ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden?
  • Wann ist von einem Dienstvergehen im Sinne des Gesetzes auszugehen?
  • Der Personalrat als Bevollmächtigter nach LDG/BDG
  • Information und Beteiligungsrechte des Personalrats
  • Erörterung der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG und der Obergerichte zum Disziplinarrecht
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-225569-741
Termin
18.08.2022
Seminarort
Düsseldorf - ver.di Landesbezirk
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
265 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 46 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Beamt*innen
Betriebsräte
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Ellen Waßer
Teamassistentin
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