THEMENTAG: MUTTERSCHUTZ
Ab dem Jahr 2018 treten umfassende Änderungen des bereits im Jahr 2017 neugefassten Mutterschutzgesetzes (MuSchG) in Kraft, das Schwangeren und Müttern mehr Flexibilität ermöglicht. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Um als betriebliche Interessenvertretung den Schutz von (werdenden) Müttern vor Gefährdungen,
finanziellen Einbußen und Arbeitsplatzverlust zu gewährleisten, gilt es, bestehende Regelungen zu Beschäftigungsverboten, zur Entgeltfortzahlung und zum Kündigungsschutz zu kennen. Das Seminar vermittelt umfassend die dafür erforderlichen Kenntnisse.
Themen
- Beschäftigungsverbote: Wo dürfen schwangere Frauen arbeiten und wo nicht?
- Möglichkeiten der Umsetzung/Versetzung
- Arbeitsplatzgestaltung für werdende/stillende Mütter
- Mutterschutz vor und nach der Geburt: Fristen und Berechnung
- Mutterschaftslohn und -geld: Gleichbehandlung und Bezahlung
- Kündigungsschutz von Schwangeren
- Nach der Geburt: Stillpausen und weitere Schutzregelungen
- Urlaub und Mutterschutz
- Gratifikationen und Mutterschutz
- Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
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