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BEAMTENRECHT: DISZIPLINARRECHT NRW UND BUND

Das Bundesdisziplinargesetz sowie die Disziplinargesetze der Länder enthalten übereinstimmend den Grundsatz, dass ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“. Wir vermitteln dir einen schnellen und fundierten Überblick über die wichtigsten Themenfelder und Praxisfragen.

Ziel

Das Seminar sensibilisiert dich als gesetzliche Interessenvertretung für rechtliche Problemstellungen und befähigt dich, ein Disziplinarverfahren professionell zu begleiten.

Themen

  • Grundlagen des Disziplinarrechts (LDG NRW, BDG)
  • Wann muss ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden?
  • Wann ist von einem Dienstvergehen im Sinne des Gesetzes auszugehen?
  • Der PR als Bevollmächtigter nach LDG/BDG
  • Information und Beteiligungsrechte des PR
  • Erörterung der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG und der Obergerichte zum Disziplinarrecht

Zielgruppe:
Mitglieder des PR, des BR mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie SBV

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-235555-741
Termin
30.01.2023
Seminarort
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
295 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 48 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Beamt*innen
Betriebsräte
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Ellen Waßer
Teamassistentin
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