
BEAMTENRECHT: DISZIPLINARRECHT NRW UND BUND
Das Bundesdisziplinargesetz sowie die Disziplinargesetze der Länder enthalten übereinstimmend den Grundsatz, dass ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“. Wir vermitteln einen schnellen und fundierten Überblick über die wichtigsten Themenfelder und Praxisfragen. Das Seminar soll gesetzliche Interessenvertretungen für rechtliche Problemstellungen sensibilisieren und befähigen, ein Disziplinarverfahren zu begleiten.
Themen
- Grundlagen des Disziplinarrechts (LDG NRW, BDG)
- Wann muss ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden?
- Wann ist von einem Dienstvergehen im Sinne des Gesetzes auszugehen?
- Der Personalrat als Bevollmächtigter nach LDG/BDG
- Information und Beteiligungsrechte des Personalrats
- Erörterung der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG und der Obergerichte zum Disziplinarrecht
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Seminarnummer
D3-246190-741
Termin
09.01.2024
Seminarort
Düsseldorf - DGB-Haus Düsseldorf
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
305 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 50 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Beamt*innen
Betriebsräte
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Status
Plätze vorhanden
Sie finden Ihre gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".
ANSPRECHPARTNER*IN
