SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ (TEIL 1)

Rechtsgrundlagen und Prävention

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stellt u.a. eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des AGG dar. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um sexueller Belästigung im Betrieb bzw. in der Dienststelle entgegenzuwirken. Vorbeugende Schutzmaßnahmen im Betrieb bzw. in der Dienststelle sind gleichfalls notwendig. Als Interessenvertretung ist es ebenfalls deine Aufgabe, mögliche Handlungsoptionen, Hilfestellungen für Betroffene sowie entsprechende Präventionsmaßnahmen zu kennen.

Ziel

Im Seminar erfährst du die erforderlichen Rechtsgrundlagen sowie Handlungsoptionen und vorbeugende Schutzmaßnahmen. Außerdem lernst du den Umgang mit Betroffenen in Beratungssituationen.

Themen

  • Überblick über Rechtsgrundlagen, Folgen für das Arbeitsrecht
  • Fürsorge- und Schutzpflichten des Arbeitgebers
  • Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
  • Umgang mit Betroffenen, Beratungssituationen
  • Praxisbeispiele betrieblicher Präventions- und Interventionsstrategien
  • Innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit, Ansätze für Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen
Hier findest du alle Termine zu diesem Seminarthema.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-266774-742
Termin
13.04.2026 bis 15.04.2026
Seminarort
Dortmund - Mercure Hotel Dortmund Centrum
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
1165 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 610 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
Mitarbeitendenvertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Christina Passenheim
Teamassistentin
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