 
TzBfG: TEILZEITBESCHÄFTIGUNG -
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, Teil 1
      
  Das Seminar vermittelt einen Überblick über die verschiedenen Bereiche der Teilzeitbeschäftigung im Rahmen des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Die Teilnehmenden lernen die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden sowie die Beteiligungsrechten und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung kennen.
Themen
- Begriffsbestimmungen: Vollzeit, Teilzeit, Minijob
- Formen der Teilzeitarbeit und unterschiedliche Arbeitszeitmodelle
- Reform des TzBfG zum 01. Januar 2019: u.a. Brückenteilzeit
- Rechtsansprüche auf Teilzeitarbeit, Formvorschriften und Fristen
- Betriebliche Gründe zur Ablehnung einer Teilzeitforderung
- Rechtliche und tarifliche Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit
- Urlaub, Arbeitsverhinderung, Freistellung für wichtige Angelegenheiten
- Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung
Hinweis: Das Seminar fokussiert ausschließlich auf Regelungen des TzBfG zur Teilzeitbeschäftigung. Die Ausführungen des TzBfG zur Befristung von Arbeitsverhältnissen werden im Seminar „Befristete
Beschäftigung“ thematisiert.
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Seminarnummer
              D3-206719-742
          Termin
              04.05.2020 bis 06.05.2020
          Seminarort
              Essen -  InterCityHotel Essen 
          Übernachtung
              Ja
          Teilnahmegebühr
              775 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 372  ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt) 
          Zielgruppen
          Betriebsräte
          Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
          Mitarbeitendenvertretungen
          Personalräte (BPersVG)
          Personalräte (LPVG)
          Schwerbehindertenvertretungen
              Freistellungen
          
      Status
               Bereits ausgebucht
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