 
ERFASSUNG DER ARBEITSZEIT - URTEIL EUROPÄISCHER GERICHTSHOF VOM 14.05.2019
Der Europäische Gerichtshof hat am 14.05.2019 (C-55/18) entschieden, dass Arbeitergeber die Dokumentation sämtlicher Arbeitszeiten von Beschäftigten sicherstellen müssen. Das Seminar stellt die Auswirkungen dieser Entscheidung nicht nur mit Blick auf die Arbeitszeiterfassung, sondern auch auf die Gewährung von Pausen, die Anordnung von Überstunden sowie Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst dar.
Themen
- Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019
- Erfassung von Arbeitszeit
- Gewähren von Pausen
- Anordnung von Überstunden
- Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Ruhezeiten
- Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Seminarnummer
              D3-206774-742
          Termin
              19.03.2020
          Seminarort
              Düsseldorf -  DGB-Haus Düsseldorf 
          Übernachtung
              Nein
          Teilnahmegebühr
              285 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 40  ,- € für Verpflegung (zzgl. USt) 
          Zielgruppen
          Betriebsräte
          Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
          Jugend- und Auszubildendenvertretungen
          Mitarbeitendenvertretungen
          Personalräte (BPersVG)
          Personalräte (LPVG)
          Schwerbehindertenvertretungen
              Freistellungen
          
      Status
               Bereits ausgebucht
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