 
THEMENTAG: PFLEGEZEIT- UND FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ
Nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) haben Beschäftigte Anspruch auf vollständige Freistellung von der Arbeit oder auf Arbeitszeitreduzierung für akute Kurzzeitpflege oder längere Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung. Dies wird flankiert vom sogenannten Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), welches Finanzierungsmöglichkeiten für Beschäftigte zur Überbrückung der daraus
entstehenden Gehaltsrisiken bietet. Mit der Novellierung der Gesetze in 2015 haben sich somit die Möglichkeiten für Beschäftigte wesentlich verbessert. Das Seminar vermittelt praxisnah alle Informationen dazu.
Themen
- Anspruch und Voraussetzungen auf Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit, Erläuterung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten
- Dauer der Freistellung, vollständige oder teilweise Freistellung
- Nachweispflichten und einzuhaltende Fristen
- Entgeltfortzahlung und besonderer Kündigungsschutz
- Sozialrechtliche Folgen: Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
- Ausgleich von Gehaltseinbußen durch Darlehen
- befristete Verträge für Vertretungspersonen
- Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
- Betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Seminarnummer
              D3-186765-091
          Termin
              27.11.2018
          Seminarort
              Dortmund -  Hotel Esplanade
          Übernachtung
              Nein
          Teilnahmegebühr
              225 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 60  ,- € für Verpflegung (zzgl. USt) 
          Zielgruppen
          Betriebsräte
          Gleichstellungsbeauftragte/Frauen/Männer
          Mitarbeitendenvertretungen
          Personalräte (BPersVG)
          Personalräte (LPVG)
          Schwerbehindertenvertretungen
              Freistellungen
          
      Status
               Bereits ausgebucht
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